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Fachartikel

Anmerkungen zu den neuen Kör- und Zuchtbestimmungen (KZB) des Rhodesian Ridgeback Club Schweiz (RRCS)

Von Walter Federspiel Kennel «Zurimahali»  www.zurimahali.ch

An der Generalversammlung des RRCS vom 30.04.2022 wurde beschlossen die KZB einer Revision zu unterziehen und die Indexselektion wieder abzuschaffen. Die KZB waren seit September 2019 in Kraft.

In ihrem Jahresbericht 2022 schreibt die Zuchtwartin in holprigem Deutsch:

«An der Generalversammlung 2022 hat die Mehrheit beschlossen, dass die Indexselektion teilweise missverstanden wird und Schwächen im System bewusst versucht werden zu umgehen. Dies leider nicht zu Gunsten einer zukunftsorientierten Rassehundezucht.»

Eine Erklärung oder gar Belege zu diesen gewagten Behauptungen, bleibt die Zuchtwartin in ihrem Jahresbericht schuldig. Meine Hoffnungen, «zu Gunsten einer zukunftsorientierten Rassehundezucht», richteten sich darum ganz auf die neuen KZB. Hoffentlich ist dort der Fachausschuss Zucht (FAZ), zu bahnbrechenden neuen tierzüchterischen Erkenntnissen gelangt, die mir als Tierzüchter, bis jetzt verborgen blieben. Weiss ich nach dem Studium der neuen KZB, was zukunftsorientierte Rassehundezucht ist?

Als Grundlage für die neuen KZB wurden die zurzeit gültigen KZB angepasst und ergänzt. So wurde die mit Plattitüden vollgestopfte und umständlich formulierte Präambel belassen. Hier wäre Platz um die «zukunftsorientierte Rassehundezucht» kurz zu erklären. Ebenfalls unverändert blieb das Zuchtziel. Hier finden wir den einzigen populationsgenetischen Hinweis in den KZB. Leider ist dieser missraten. Es ist nicht das Ziel und man braucht dies auch nicht ausdrücklich zu fördern, dass mit auf Erbkrankheiten heterozygot getesteten Hunden gezüchtet werden soll. Das Ziel ist es, Erbkrankheiten aus der Population zu verdrängen, dies auch unter Einsatz von heterozygoten Hunden.

Unvollständig ist 3.1 a) Zuchtzulassungsprüfung. Die Zuchtzulassung wird nicht nur auf Grund von Verhalten und Exterieur ausgesprochen, sondern auch die Röntgenergebnisse, Gentests und neu Ausstellungsresultate sind Voraussetzungen dafür.

Die Ausstellungsresultate fliessen nicht in die Beurteilung ein, sondern sind lediglich eine Voraussetzung für die Zulassung zur ZZP. Dies macht jedoch überhaupt keinen Sinn, solange die Ausstellungsresultate nicht Bestandteil der Exterieur Beurteilung sind. Ein System mit unabhängigen Selektionskriterien, wie es anstelle der Indexselektion (abhängige Selektionskriterien) gewählt wurde, verunmöglicht praktisch die Berücksichtigung solcher Kriterien. In einen Index liessen sich solche Ergebnisse leicht einbauen und auch entsprechend gewichten. Mit dieser zusätzlichen Schwelle, riskiert man potentielle Zuchthunde zu verlieren. Dies nicht, weil die Hunde an Ausstellungen kein sehr gut erreichen würden, sondern weil sie nicht gezeigt werden. Dies können wir uns aus populationsgenetischen Überlegungen nicht leisten.

Ein weiterer gravierender Nachteil des neuen Reglements, stellt die lange Liste der zuchtausschliessenden Fehler dar. Diese wird in Zukunft noch länger, weil immer mehr Fehler auftreten werden. Seit mehr als einem Jahrzehnt negiert die Zuchtverantwortlichen des RRCS den Übergangswirbel (LÜV). Ich glaube nicht, dass wir in naher Zukunft um einen Zuchtausschluss bei gewissen Formen herumkommen werden. Knick- und Blockruten sind Deformationen an der Verlängerung der Wirbelsäule und neu zuchtausschliessend, Übergangswirbel, an zentraler Stelle der Wirbelsäule, nicht! Wer soll das verstehen?

Zahnfehler stellen aus züchterischer Sicht kein gravierendes Problem dar, deshalb ist es unverständlich, dass der RRCS jahrelange juristische Verfahren wegen eines fehlenden Zahnes führt.

Ebenso wird mit Ridge Fehler und fehlender Ridge verfahren. Diese sind ebenfalls alle zuchtausschliessend.

Im letzten Abschnitt von 3.1.1d) heisst es:

«Jeder der obengenannten zuchtausschliessenden Fehler führt grundsätzlich dazu, dass ein Hund die ZZP nicht bestehen kann und keine Zuchtzulassung erhält.

Dieser Entscheid kann rechtlich nicht angefochten werden.» 

Sieht so zukunftsorientierte Rassehundezucht aus? Ich meine nein.

Das Ziel einer zukunftsgerichteten KZB muss es sein, möglichst viele Hunde in der Zuchtpopulation zu belassen und die Diversität in der Population zu erhalten. Priorität müssen Gesundheit, Langlebigkeit und Funktionalität haben, erst dann kommen Exterieur Merkmale.

Die Fragen die wir uns dazu stellen müssen lautet:

  1. Stellt der angehende Zuchthund ein erhöhtes Risiko dar, gesundheitsrelevante Eigenschaften zu vererben? Müssen wir mit gesundheitlich beeinträchtigten Welpen rechnen?
  2. Stellt der angehende Zuchthund ein erhöhtes Risiko für die Population dar, indem er Eigenschaften vererben könnte, welche wir nicht kontrollieren können?

Wenn wir die beiden Fragen mit nein beantworten können, macht eine Zuchtzulassung Sinn!

1917 wurde die Populationsgenetik begründet, nachdem bereits 1908 Hardy und Weinberg, unabhängig voneinander, die Grundlagen (Hardy-Weinberg Gesetz) der Populationsgenetik geschaffen haben. Die Populationsgenetik befasst sich mit den genetischen Ressourcen und deren Entwicklung in einer Population (Rasse). Irgendwie sind diese vor mehr als 100 Jahren entdeckten Gesetzmässigkeiten an den Funktionären des RRCS vorbeigegangen und nicht in die neuen ZZP eingeflossen.

Hier liegt eines der ganz grossen Probleme der Hundezucht! Um die genetische Varianz in der Population zu erhalten, dürfen wir nicht zu viele Hunde von der Zucht ausschliessen.

Bei den Veterinärmedizinischen Atteste wurde viele über Zweit- und Obergutachten geschrieben. Ob dies nötig ist, bleibe dahingestellt. Viel wichtiger wäre, dass mit der Auswertung der Lumbosakralen Übergangswirbel (LS-ÜGW) auch die Anzahl Lendenwirbel (L) bestimmt werden. Man müsste sich ernsthaft überlegen, was mit Hunden die acht Lendenwirbel (L8) haben passiert, normal sind sieben (L7). Es kann nicht sein, dass zwei Hunde mit acht Lendenwirbel miteinander verpaart werden können.

Bei den Gentests, wurden gegenüber dem alten Reglement keine Änderungen vorgenommen, gerade hier würde Handlungsbedarf bestehen. Es ist nicht mehr zeitgemäss einzelne Gentests zu machen, sondern es würde Sinn ergeben, sich für ein Paket zu entscheiden. Hier können mehr als 250 Gentests auf einmal gemacht werden, in etwas zu denselben Kosten der in den KZB vorgeschriebenen Tests. Wichtig ist auch, dass Probematerial eingelagert wird und man bei Bedarf wieder darauf zurückgreifen kann, wenn man etwas nachtesten möchte. Das Screening würde so wesentlich breiter und mit etwas Glück sieht man, was für Probleme sich in die Population einschleichen und man kann früher darauf reagieren und unerwünschte mutierte Gene aus der Population verdrängen. Die Labors bieten Rasseclubs auch Platz auf ihren Servern mit Zugriffsrecht an. Dort sind die Testergebnisse abgelegt und können eingesehen werden. Dies bedingt jedoch, dass Daten ausgewertet werden, was nicht zu den Kernkompetenzen des RRCS gehört.

Art.3.1.3.d) ist schon in den derzeit gültigen KZB unglücklich formuliert. In der neuen Version wurde «Index» durch «Standard» und «Indexmerkmalen» durch «Standardmerkmalen» ersetzt. So einfach ist es dann doch nicht. Ein Standard beschreibt das Exterieur des idealen Vertreter-in einer Rasse. Hin und wieder werden auch zuchtausschliessende oder zuchtlenkende Massnahmen aufgeführt. Diese haben jedoch in einem Standard nichts verloren, dazu sind die Zucht Reglemente da. Auf dem Standard basiert die Exterieur Beurteilung eines Hundes. In der Tierbeurteilung geht man davon aus, dass es den idealen Vertreter einer Rasse nicht gibt und nie geben wird. Deutlich wird dies bei Bewertungen im Punktesystem, die maximale Punktzahl z.B. 100 Punkte, wird nie erreicht. Sehr hoch bewertete Tiere erreichen 97 Punkte. Legt man diese allgemeingültige Definition der Tierbeurteilung zu Grunde, müssten laut neuen KZB, sämtliche vorgestellten Hunde eine Zuchtlenkung bekommen, weil sie in einem oder mehreren Merkmalen nicht dem Standard entsprechen. Als gutes Beispiel dazu, mag das im Standard definierte Körpergewicht dienen. Es beträgt für Rüden 36.5 kg. Was machen wir mit all den Rüden, welche diese Standard Vorgabe wesentlich überschreiten? Zudem bezieht sich die KZB nicht nur auf Exterieur Merkmale (Standard), sondern auch auf Gesundheitliche Aspekte und das Verhalten.

Was mit dem Begriff «Index» noch einigermassen gepasst hat, geht mit dem einfachen ersetzen durch «Standard» nicht auf und ergibt keinen Sinn mehr.

Bei den ausländischen Deckrüden ist nicht mehr geregelt, welche Auflagen in Länder ohne ZZP stehenden Rüden z.B. Italien und Frankreich, erfüllen müssen. In den gültigen ZZP ist das klar geregelt. In der neuen Version wurde der entsprechende Passus gestrichen. Faktisch bedeutet dies, dass solche Rüden ohne Auflagen eingesetzt werden können.

Das Kapitel Zuchtlenkung 3.2.2. wurde angepasst und erweitert. Die neu mit Zuchtsperre belegten Zahn- und Ruten Fehler wurden entfernt. Neu sind Zuchtlenkungen mit Hunden die einen Übergangswirbel haben.

Man unterscheidet zwischen:

Typ:

  • normal
  • Dornfortsätze des 1.(S1) und 2. Kreuzbeins (S2) nicht fusioniert (verschmolzen)
  • Querfortsätze des Übergangswirbels (L7 oder L8) gleichartig (symmetrisch) deformiert
  • Querfortsätze des Übergangswirbels (L7 oder L8) unterschiedlich (asymmetrisch) deformiert

Typ 1 bezieht sich auf das aus drei Wirbeln verschmolzene Kreuzbein (S1-S3), Typ 2 und 3 auf die Lendenwirbel (L7 oder L8).

Es werden alle Fälle gleichbehandelt. Der Zuchtpartner muss einfach Typ 0 haben. Dies greift zu kurz und wird der Problematik nicht gerecht. Ich bin der Meinung, dass ein Hund mit acht Lendenwirbel und ohne Übergangswirbel oder ein Hund mit Übergangswirbel Typ 1 eine Zuchtlenkung bekommen soll.  Hunde mit L8 und Übergangswirbel, egal welchen Typus sowie Hunde mit Übergangswirbel Typ2 und Typ3 sollten von der Zucht ausgeschlossen werden. Dies unter dem Aspekt, dass Knick- und Blockruten in den neuen KZB zuchtausschliessend sind. Die Übergangswirbel wurde viel zu lange ignoriert. Ich untersuche alle meine Welpen schon seit elf Jahren, im alter von acht Wochen auf Anomalitäten an der Wirbelsäule. Dies ist ein wichtiges Selektionsmerkmal in meinen Linien. Die Verantwortlichen des RRCS haben sich bis heute standhaft geweigert dieses Problem anzugehen. Hätten die Verantwortlichen früher reagiert, hätte man das Problem mit Zuchtlenkungen in den Griff bekommen können. Dafür ist es jetzt wohl zu spät.

Neu haben auch alle Livernose eine Zuchtlenkung. Sie dürfen nicht mehr an lebernasige Hunde verpaart werden. Mit dieser Zuchtlenkung steht der RRCS einzigartig da. Kein anderes mit bekanntes Zuchtreglement kennt diese Regelung. Warum nicht? Weil sie absolut keinen Sinn macht! Im Gegenteil, sie schränkt die Zuchtpartnerwahl in unnötiger Weise ein. Genau das, sollten wir in einer zukunftsgerichteten Hundezucht vermeiden! Genau gleichviel Sinn würde ergeben, wenn Verpaarungen von zwei schwarznasigen Hunden untersagt würden oder man nicht zwei Hunde mit Maske verpaaren dürfte. Diese Erbgänge folgen der 2. Mendelschen Regel (Spaltungsregel). Gregor Mendel lebte von 1822 -1884. Seine Forschungsergebnisse wurden aber erst um 1900 wieder entdeckt. Von ihm stammt das Zitat: «Meine Zeit wird schon kommen!». Beim RRCS scheint dies 2023 noch nicht der Fall zu sein, mindestens in diesem Punkt scheint sich Mendel getäuscht zu haben.

Neu, ist die Regelung: «Bei Hunden, welche mehr als eine Zuchtlenkung aufweisen, werden Nachzuchtkontrollen verlangt.»

«Es müssen mindestens 2/3 des Wurfes zu einem von der FAZ gewählten Zeitpunkt auf die Zuchtlenkung betreffenden Merkmale überprüft werden.»

Gehen wir einige Beispiele durch:

Bei vielen Zuchtlenkungen im skeletalen Bereich ist eine Erfolgskontrolle nur über Röntgenuntersuchungen möglich. Bis Ergebnisse da und ausgewertet sind dauert es ca. 18 Monate. Es ist schwierig die Besitzer zum Röntgen zu motivieren, wenn der Hund nicht in die Zucht soll. Die Untersuchungen sind teuer. Die Zuchtpause für eine Hündin wird dadurch sehr lange.

Alle Livernose haben eine Zuchtlenkung, weil sie lebernasig sind. Verpaart man eine in jeder Beziehung korrekte lebernasige Hündin, mit einem schwarznasigen Rüden mit HD Grad A/B ist ebenfalls eine Nachzuchtkontrolle erforderlich!

Auch diese vermeintlich grosse Neuerung ist wenig durchdacht und kaum praktikabel.

Artikel 3.2.2 d) braucht es nicht mehr. In gewissen Situationen können Doppelbelegungen durchaus Sinn machen. Es ist heute kein Problem mehr die Welpen dem leiblichen Vater zuzuordnen.

Der Artikel 3.2.5. ist unnötig und kontraproduktiv. Eine längere Zuchtpause ist auch bei Würfen von mehr als acht Welpen unnötig. Dies führt zu mehr unerwünschten Winterwürfen. Will man die Anzahl Welpen pro Hündin beschränken, was durch aus Sinn ergeben würde, reduziert man besser die Anzahl Würfe pro Hündin von vier auf drei. Diese Massnahme würde dazu führen, dass mehr Hündinnen remontiert werden und in die Zucht gehen.

Ebenfalls dringend notwendig sind Massnahmen, dass mehr Rüden eingesetzt werden. Der RRCS führt eine lange Liste mit angekörten Deckrüden. Viele davon haben noch nie gedeckt und werden auch nie decken. Das ist schade, diese Rüden sind für den Genpool verloren. Auch dazu sagt die eigentlich zum Wohle «einer Zukunft gerichteten Rassehundezucht» geschaffene neue KZB nichts.

Die Mindestmasse für die Wurfkiste (1.5m2), das Welpenzimmer (16m2), und den Welpenauslauf (200m2) sind wesentlich zu klein. Vor allem dann, wenn kein separater Raum für die Welpen zur Verfügung steht und sich die Welpen im Wohnbereich aufhalten.

Die Welpen Abgabe ist mit 56 Tagen, auch wenn dies nach Tierschutzverordnung möglich ist, viel zu früh. Bei der Abgabe sollten die Welpen mindestens 70 Tage alt und zweimal geimpft sein. Natürlich müssen die Zuchtstätten dementsprechend eingerichtet sein. Zwölf Welpen und allenfalls mehrere Hunde sind mit 200m2 einfach nicht möglich. Wann kehrt hier endlich Vernunft ein?

Keine Änderungen wurden in der Wesens Beurteilung vorgenommen. Hier wiederum wäre längst eine Überarbeitung nötig.

Nach dem Studium der neuen KZB kann ich eines mit Sicherheit sagen: So sieht «zukunftsgerichtete Rassehundezucht» nicht aus. Die neuen KZB sind schon vor Inkrafttreten stark revisionsbedürftig. Mit der Indexselektion hat man einen kleinen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Mit den neuen KZB macht man wieder drei Schritte zurück. Die FAZ ist mit der Ausgestaltung von sinnvollen KZB hoffnungslos überfordert. Es fehlt an elementarem Grundlagenwissen. Auch diese Erkenntnis ist nicht neu, hat sie doch schon Johann Wolfgang von Goethe 1797, in seinem Gedicht «der Zauberlehrling» treffend beschrieben.

https://www.deutschland-lese.de/streifzuege/balladen/der-zauberlehrling/

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Wurfgeschehen RRCS (Rhodesian Ridgeback Club Schweiz) 2013 – 2021

Wurfgeschehen RRCS 2013-2021

Extrakt: Kapitel 5: Zusammenfassung

Die Eingangs des Berichtes gestellte Frage, nach dem Zustand der Rasse, kann man, wie folgt beantworten:
Der Rhodesian Ridgeback, steht im Gegensatz zu vielen anderen Rassen, im Moment noch sehr gut da. Es ist eine junge Rasse. Die Founder Generation war wahrscheinlich recht gross und es ist noch nicht allzu lange her, seit die Population geschlossen wurde. Die Rasse ist in der Anfangsphase durch natürliche Selektion entstanden und gefestigt worden, dadurch ist oder war sie, zumindest in den ersten Generationen sehr funktional. Die Varianz in der Population ist noch hoch und der Inzuchtgrad tief. Dazu müssen wir Sorge tragen und die Zuchtmassnahmen sorgfältig und weitsichtig planen. Dazu stehen uns mit umfangreichen Gentests, veterinärmedizinischen Untersuchungen, einer ausgewogenen Indexselektion und einer Auswertung der vorhandenen Daten, seit relativ kurzer Zeit hervorragende Werkzeuge zur Verfügung. Wir müssen sie nur nutzen! Ich hoffe, dieser Bericht kann einen kleinen Beitrag dazu leisten.

 

Qualitätsumfrage zur Zuchtstätte Zurimahali

Die Qualitätsumfrage ging an Besitzer eines Zurimahali Hundes. Über 10 Fragen wird hervorgebracht, wie Kunden Zurimahali als Zuchtstätte und Walter Federspiel als Hundezüchter sehen.

Die anonymisierte Umfrage resultierte zweifellos hervorragend mit hauptsächlich sehr guten Bewertungen.

Zusammenfassung der Fragen und der Resultate:
Qualitätsumfrage Zuchtstätte Zurimahali Fragen

Einzelne anonymisierte Kommentare zu allen Fragen:
Kommentar zu Fragen Qualitätsumfrage Zurimahali

Livernose – die reizvolle Variante des Rhodesian Ridgeback

(erschienen in den Clubnachrichten RRCS im Dezember 2010)

Die Genetik

Der Rhodesian Ridgeback wird von hellweizen- bis rotweizenfarben gezüchtet. In den meisten Fällen verfügt er über schwarzes Pigment (Eumelanin). Dieses bewirkt die Ausfärbung des schwarzen Nasenspiegels, der dunklen Maske und Behänge, aber auch dunkle Augenfarbe, pigmentiertes Zahnfleisch, schwarze Zitzen und Krallen sowie einen schwarzen Violfleck. Bildet ein Hund kein schwarzes Pigment aus, handelt es sich um einen Livernose, lebernasigen oder rotnasigen Ridgeback. Vom fehlenden schwarzen Pigment ist jedoch nicht nur die Nase betroffen, wie man wegen des Namens vermuten könnte, sondern alle oben beschriebenen Körperteile. Der ganze farbliche Unterschied zwischen schwarznasig und livernosed wird von einem Gen bestimmt. In der dominanten (BB) und spalterbigen oder heterozygoten Form (Bb) ist der Hund phänotypisch schwarznasig, dabei können wir nicht oder kaum unterscheiden ob ein Hund reinerbig oder spalterbig ist. In der rezessiven Form (bb) ist der Ridgeback lebernasig. Wir haben es hier mit einem einfachen do-minantrezessiven und nicht geschlechtsgebundenen Erbgang zu tun. Die Verteilung zwischen blacknosed und livenosed lässt sich mit der 2. Mendelschen Regel (Spaltungsregel) erklären. Dazu gibt es sechs verschiedene Paarungsvarianten.

Es ist zu beachten, dass die berechneten Werte nur bei einer sehr hohen Anzahl von Nachkommen exakt eintreten und bei einzelnen WÜrfen erheblich von der Prognose abweichen können. Dabei wissen wir bei schwarznasigen Hunden oft nicht, ob sie reinerbig (homozygot) oder spalterbig sind. Die Frequenz des Allels b (als Allel wird eine mögliche Ausprägungsform eines Genes bezeichnet, hier b fÜr Livernose) in der Population kann lediglich geschätzt werden, daraus lassen sich jedoch keine konkreten SchlÜsse, bezogen auf eine bestimmte Paarung ziehen, sondern lediglich auf die ganze Population. Ein Gentest der diese Frage klärt, dürfte lediglich eine Frage der Zeit sein. Die Vererbung des Dilute-Genes (D=unverdünnt intensive Farbe; d= verdünnte nicht intensive Fellfarbe) erfolgt unabhängig von B und hat nichts mit dem Vorkommen von livernosed in den davon betroffen Li-nien zu tun, wie oft behauptet wird. Da jedoch vom Dilute-Gen prak-tisch nur das Eumelanin (schwarzes Pigment) betroffen ist, sind Liver-nose, bei denen Eumelanin fehlt, mit Dd und dd und schwarznasige Hunde mit Dd nicht zu erkennen. Mit einem Gentest lässt sich deren Status leicht feststellen. Wechselnase (meist saisonal, braun aufgehellter Nasenspiegel) ist eine Stoffwechselstörung, deren Ursache nicht abschliessend geklärt ist, sie kommt bei vielen Rassen vor. Auch diese Störung hat mit Sicherheit nichts mit dem Erbgang von B zu tun.

Das Exterieur

Das Zuchtziel ist, einen schönen farblich möglichst einheitlich braunen Hund zu züchten. Dabei sollten sich Fellfarbe, Nasenschwamm, Augen-farbe und Krallenpigment möglichst wenig voneinander abheben. Be-sonders edel wirken rotweizenfarbene Tiere, heller gefärbte Hunde wirken oft etwas fad. Der ansonsten recht präzise abgefasste Standard des Rhodesian Ridgeback sagt wenig aus Über Livernose. Es gibt lediglich zwei Hinweise: Der Nasenschwamm sollte schwarz oder braun sein. Die Augenfarbe sollte mit der Fellfarbe harmonieren. Livernose auszustellen ist eine schwierige Angelegenheit, die wenigsten Richter sind in der Lage, die spezifischen Merkmale eines Livernose korrekt zu beurteilen. Ich war schon bei Richtern, die nicht einmal wussten, dass es diese Variante überhaupt gibt. Eine Ridgeback-Spezialrichterin hat einmal am ganzen Hund krampfhaft nach schwarzem Pigment gesucht – natürlich keines gefunden – und dies als Fehler bemerkt. Grösste Schwierigkeiten bereitet meist die Beurteilung der Augenfarbe. Richter aus angelsächsischen und skandinavischen Ländern sind mit Livernose meist etwas besser vertraut, weil sie dort eine grössere Verbreitung haben. Ansonsten gelten für rotnasige Hunde dieselben Anforderungen wie für schwarznasige. Viele Livernose-Ridgebacks sind sehr elegant, trocken und von leichtem Typ mit etwas knapper Knochenstärke. Die Rüden sind oft gross und haben etwas wenig Substanz im Unterkiefer

Die Zucht

Trotz der kleinen Anzahl rotnasiger Hunde stellt die Inzucht kein grösseres Problem dar, da die ganze Population zur Verfügung steht und fast immer mit schwarznasigen Partnern verpaart wird. Auch fallen immer wieder Livernose aus Verbindungen, wo man nicht unbedingt damit rechnen kann. Bekannte Rüden, welche die Zucht geprägt haben, sind Globe’s Roving Red Regent, dessen Sohn Khwezi Archenar, Bango Leoridge und dessen Söhne Hassani, Ihlobo und Inyanga, alle of Ka-Ul-Li’s Ridges. Der von Elisabeth Pestalozzi importierte Rüde Tandiwe Merigal’s Mad Gamble hinterliess ebenfalls eindrückliche Spuren. Zurzeit sind in der Schweiz zwei nachweislich spalterbige Rüden zur Zucht zugelassen. Es ist der auf Mad Gamble zurückgehende Rüde Merigal’s Runako Tsavo und Makatso Junior of Ka-Ul-Li’s Ridges. Ebenfalls spalterbig könnte der Rüde Dibaya Akilah’s Peppe (Mashuri) sein. Dessen Grossmutter väterlicherseits ist die bekannte Livernose Hündin Kisangani Red Ruby und Grossvater mütterlicherseits ist Hassani of Ka-Ul-Li’s Ridges. Auch Amiri de la Brigadière, ein Enkel von Mad Gamble, könnte spalterbig sein, obwohl im Wurf mit Merigal’s Paghera, einer nachweislich spalterbigen Hündin, keine rotnasigen Welpen gefallen sind. Bei den in der Schweiz gekörten Hündinnen steht die Livernose Hündin Liwaza of Ka-Ul-Li’s Ridges in der Zucht. Sicher spalterbig sind Merigal’s Phalana und Paghera sowie Mhondoro Faraa of Indian Fire. Die aus Russland stammende Hündin Makena könnte spalterbig sein, ebenso Baina Xarit d’Afrique, bei ihr sind beide Eltern spalterbig. Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, zeigt aber dass die Frequenz von b recht hoch ist. Livernose Hunde in der Zucht einzusetzen macht nicht nur Sinn um wiederum rotnasige Hunde zu züchten, sondern sie können die Farbe schwarznasiger Hunde ganz wesentlich verbessern. Dies ist vor allem bei zu russigem Fell und bei der Vielzahl zu dunkler Hunde ein probates Mittel um die Anhäufung von schwarzem Pigment (Eumelanin) zu mildern und die Farbe zu klären. Leider sind im Moment europaweit sehr wenige Livernose Rüden für die Zucht verfügbar.   Es ist zu hoffen, dass in nächster Zeit vermehrt Livernose Ridgebacks gezüchtet und auch auf Ausstellungen gezeigt werden, damit diese edle Variante unserer wunderschönen Rasse einem breiten Publikum bekannt wird.

Weitere Fachartikel

Die Ernährung des Rhodesian Ridgebacks:

RRCÖ-Züchterworkshop Ernährung

Die Indexselektion des Rhodesian Ridgebacks:

RRCÖ-Züchterworkshop Indexselektion

 

 

Zum Autor:

Walter Federspiel ist Dipl. Ing. Agr. FH Fachrichtung Tierzucht und Tierernährung. Er hält und züchtet seit 30 Jahren Hunde, davon 13 Jahre Rhodesian Ridgeback.